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Probezeit nicht bestanden?

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Probezeit nicht bestanden - Welche Alternativen stehen einem noch offen?

Es gibt zwei Probezeiten einmal in der FOS11 und ein andernmal in der FOS12, die sich wie folgt erläutern lassen.

Probezeit der FOS11:

Die Probezeit geht bis zum Zwischenzeugnis, jedoch weiß man in der Regel bereits im Januar als FOS11-Schüler des jeweiligen Schuljahres anhand des Notenauszuges bescheid, ob man die Probezeit bestanden hat oder nicht. Nach der offiziellen Bekanntgabe mit den Zwischenzeugnissen i.d.R. am zweiten Februarfreitag gibt es im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit folgende Möglichkeiten für die Zukunft:

  1. Beendigung (vorerst) der schulischen Laufbahn und Einschlagen in die berufliche Laufbahn, z.B. mit einer Ausbildung
  2. Erneuter Versuch der FOS11 im September des jeweiligen Jahres. Dies bedeutet jedoch, dass man von März bis August (6 Monate) in den meisten Fällen keinen schulischen Unterricht hat. Wenn man bedenkt, dass man bereits die Probezeit nicht bestanden hat, führen diese 6 Monate dazu, dass die bereits vorhandenen Schwächen und Lücken sich vergrößern und somit der zweite Anlauf noch unwahrscheinlicher wird. Aus diesem Grund sollten FOS11-Schüler diese Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen und speziell in den schwächeren Fächern sich auf den zweiten Anlauf unbedingt vorbereiten. In Nürnberg bietet das Bildungsunternehmen Intelligenzknoten einen Kurs/Lehrgang (FOS11-Now) an, der sich genau auf diese FOS11-Schüler spezialisiert hat.
    Für weitere Informationen klicken Sie hier oder rufen uns einfach an unter 0911-1325250.
     
  3. Ein kompletter Wechsel weg von der Fachoberschul-Schiene hin zum Erwerb des allgemeinen Abiturs über den externen Weg. Diesen kann man über Fernlerngänge sowie auch in privaten Schulen als auch selber einschlagen, in dem man sich selbst auf die Abitur-Prüfungen vorbereitet. Auch hier bietet das Bildungsunternehmen Intelligenzknoten die Möglichkeit des Nachholens des Abiturs an. (Eine Liste der Nürnberger Gymnasien erhalten Sie auch unter www.gymnasium-nuernberg.de).

Probezeit der FOS12:

Die Probezeit geht bis zum Zwischenzeugnis, jedoch weiß man in der Regel bereits im Dezember als FOS12-Schüler des jeweiligen Schuljahres anhand des Notenauszuges bescheid, ob man die Probezeit bestanden hat oder nicht. Nach der offiziellen Bekanntgabe mit den Zwischenzeugnissen i.d.R. am zweiten Februarfreitag gibt es im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit folgende Möglichkeiten für die Zukunft:

  1. Beendigung (vorerst) der schulischen Laufbahn und Einschlagen in die berufliche Laufbahn, z.B. mit einer Ausbildung
  2. Erneuter Versuch der FOS12 im September des jeweiligen Jahres. Dies bedeutet ebenfalls, dass man von März bis August (6 Monate) in den meisten Fällen keinen schulischen Unterricht hat. In diesem Fall gilt dasselbe, wie bei "Probezeit in der FOS11 unter Punkt 2".
  3. Natürlich besteht auch für die FOS12-Schüler das allgemeinen Abiturs über den externen Weg zu erwerben, wie bei "Probezeit in der FOS11 unter Punkt 3".
  4. Eine weitere nur für die FOS12-Schüler gültige Möglichkeit besteht darin sich in dei FOS11 wieder zurückversetzen zu lassen, jedoch entscheidet hierüber das Direktoriat der jeweiligen Schule. Die Entscheidung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. ob es überhaupt freie Plätze in der FOS11 gibt.

 

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